• Bestattung im Sarg auf dem Friedhof (Erdbestattung)
• Bestattung in einer Urne auf dem Friedhof (Feuerbestattung)
• Bestattung in einer Urne in bestimmten Gewässern (Seebestattung)
• Bestattung in einer Urne zu Füßen eines Baumes (Ruheforstbestattung)
• Bestattung in einer Urne in einem Gemeinschaftsfeld auf dem Friedhof (anonyme Bestattung)
• Bestattung als "Baum des Lebens" (Tree of Life)
Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg auf dem Friedhof beigesetzt. Hierbei gilt in Deutschland, dass der Verstorbene frühestens 48 Stunden und spätestens nach 8 Tagen beigesetzt werden muß.
In den letzten Jahren nimmt der Anteil der Feuerbestattungen (Urne) stetig zu. Hierbei wird der Sarg mit dem Verstorbenen verbrannt. Die Aschereste werden in eine Urne gefüllt, die dann beigesetzt wird.
Die Seebestattung ist eine Form der Urnenbeisetzung. Nach der Einäscherung wird die Urne mit den Ascheresten im Meer außerhalb der Drei-Seemeilen-Zone versenkt. Eine Einäscherung ist Voraussetzung, bevor die Asche in einer wasserlöslichen Urne beigesetzt werden kann.
Eine gute Alternative zur völlig anonymen Beisetzung ist eine halbanonyme Grabstelle, denn diese ein individuelles Grabmal gekennzeichnet. Über Art und Umfang von Grabpflegeverträgen können wir Sie umfassend beraten und entsprechende Empfehlungen aussprechen.
Baumbestattungen unabhängig von einer Begräbnisstätteean. Das ist "Tree of Life".
Die einzelnen Schritte:
Bei einer anonymen Bestattung erfolgt die Beisetzung der Aschereste bzw. des Sarges in einem Bereich des Friedhofs ohne individuelle Grabmale bzw. Grabstein. Nach der Beisetzung besteht keine Möglichkeit Somit ist nach der Beisetzung keinerlei Rückschluss auf die letzte Ruhestätte des Verstorbenen möglich. Nur der Friedhofsverwaltung ist die genaue Ruhestätte des Verstorbenen bekannt. Geringe Kosten, Umzug in andere Städte, keine Grabpflege haben dazu geführt, dass diese Bestattungsform immer mehr genutzt wird.